Sie haben ein Problem mit Ihrer Versicherung?
Ich berate bereits im Vorfeld vor Abschluss einer Versicherung und übernehme die außergerichtliche wie gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen in den nachfolgenden Versicherungssparten:
- private Berufsunfähigkeitsversicherung
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Betriebskostenausfallversicherung
- Feuerversicherung
- Gebäudeversicherung
- berufliche oder private Haftpflichtversicherungen
- Hausratversicherung (einschl. Einbruchsdiebstahl- und Raub)
- Kraftfahrzeugversicherungen (Haftpflicht, Teil- und Vollkasko)
- private Krankenversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Unfallversicherung ...
Es liegt in der Natur der Sache, dass Versicherer - ob im Einzelfall nun berechtigt oder unberechtigt - stets nach Gründen suchen, um eine Leistung im Schadensfall ablehnen zu können.
Hauptgründe hierfür sind einerseits die Prämien im Sinne der Versichertengemeinschaft niedrig zu halten, andererseits aber auch den eigenen Gewinn zu maximieren.
Festzustellen ist jedenfalls, dass die Regulierung in den letzten Jahren für den Versicherungskunden schwieriger geworden ist, bzw. berechtigte Versicherungsleistungen erst dann erbracht werden, wenn anwaltliche Hilfe eingeschaltet wird. Umgekehrt versuchen Versicherungen auch vermehrt Regress bei den Schadensverursachern zu nehmen, nachdem sie einen Schaden gegenüber den Geschädigten bereits reguliert haben.
Durch das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) haben sich ab 2008 (für Neuverträge) bzw. ab 2009 (für Altverträge) zahlreiche Änderungen ergeben, die einen zusätzlichen Beratungsbedarf hervorrufen. An dieser Stelle sei beispielhaft auf die Verlängerung der Verjährungsfristen sowie auf die geänderte Haftungsquote bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers hingewiesen.
PS: Wussten Sie, dass Sie als unverschuldet Geschädigter eines Verkehrsunfalles Anspruch auf Vertretung durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl sowie Anspruch auf Kostenübernahme durch die gegnerische Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers haben?