Kosten

"Der Advokat ist hochverehrlich, obwohl die Kosten oft beschwerlich"
(Wilhelm Busch)
"Das muss nicht immer so sein" (Florian Ramsperger)

Mandanten haben nicht selten das Gefühl, dass – kaum betreten sie eine Anwaltskanzlei – Kosten anfallen, die sie weder einschätzen noch kontrollieren können. Dies gilt insbesondere dann, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, welche die Kosten gegebenenfalls abdeckt.

Dies kann fatalerweise dazu führen, dass Mandanten überhaupt nicht zum Anwalt gehen oder erst dann, wenn die Sache schon „ordentlich verkorkst“ ist - was im schlechtesten Fall bedeuten kann, dass ein nicht oder nicht rechtzeitig eingeholter Rechtsrat die Angelegenheit unnötig verteuert.

Es ist Teil meiner Kanzleiphilosophie, dem durch eine transparente Preisgestaltung entgegenzutreten.

Denn gleichgültig, ob sich eine Firma oder eine Privatperson anwaltlich vertreten lässt, alle haben eines gemeinsam:

Sie wollen vorher wissen, was es kostet. Und Sie haben ein Recht darauf, es zu erfahren !

Es gibt 3 Möglichkeiten, wie sich das Honorar eines Rechtsanwaltes zusammen setzen kann:

1.
Wenn nichts Abweichendes vereinbart ist, kommt automatisch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zum Tragen. Das Honorar wird dabei abgeleitet von zugrunde liegenden Streitwerten. Wie hoch Ihr Streitwert ist und wie hoch in der Folge die Anwalts- und Gerichtskosten sind, rechnen wir Ihnen selbstverständlich vorher aus. Bitte beachten Sie, dass der endgültige Streitwert von den Gerichten festgelegt wird.

2.
Sie vereinbaren ein Honorar nach tatsächlichem Arbeitsanfall (Stundensatz).

3.
Sie vereinbaren ein Pauschalhonorar für vorher klar abgegrenzte Tätigkeiten.

Die beiden letztgenannten Möglichkeiten Stundensatz und Pauschalhonorar bieten sich gerade im außergerichtlichen Bereich an (Vertragsgestaltung, Führen von Verhandlungen, etc.)

Eine erste rechtliche Beratung bei einem Verbraucher ist vom Gesetzgeber auf maximal 190,- € netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer gedeckelt. Sollten Sie lediglich eine kurze rechtliche Frage haben, halte ich  es für ein Gebot der Fairness, diesen Rahmen nicht auszuschöpfen. Nach der Erstberatung können Sie - ohne weiteres Kostenrisiko - sodann in aller Ruhe entscheiden, ob und inwieweit weitere Schritte zu veranlassen sind.

Sprechen Sie mich also direkt auf die zu erwartenden Kosten an !