
"Denn Arbeit ist das halbe Leben!"
Einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet – neben dem Versicherungsrecht - das Arbeitsrecht. Hierbei berate und vertrete ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Eine Konzentration auf das eine oder andere Lager wurde seit jeher bewusst vermieden, um die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht zu verlieren. Die Motivation des Verhandlungspartners zu verstehen, seine Stärken und Schwächen zu kennen, ist von unschlagbarem Vorteil für den Verhandlungs- oder Prozesserfolg.
Dies kann ich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts für Sie tun:
Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor und nach Ausspruch einer Kündigung
Vertretung in Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht
Verhandlung und Abschluss von (außergerichtlichen) Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen einschließlich der damit verbundenen sozial- und steuerrechtlichen Problemstellungen
Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über Zeugnisse, Versetzungen oder Abmahnungen
Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
Beratung und Vertretung bei Abberufung, Kündigung oder einvernehmlicher Beendigung von Anstellungsverträgen mit leitenden Angestellten
Beratung des Betriebsrates / Beratung bei Problemen mit dem Betriebsrat
Inhouse-Schulungen für Arbeitgeber / Personalabteilungen